1. Gruppenbezeichnung: Marmeladen und Süßfüllungen .
2. Sorten:
- Marmeladen aus Fruchtbereitungen
- Süßfüllungen (mit niedrigem und hohem Zuckergehalt)
- Pflaumenmus
3. Definition: Marmeladen, Süßfüllungen und Pflaumenmus sind Produkte mit entsprechender Konsistenz, hergestellt durch das Kochen von Früchten, Fruchtmus, Fruchtsäften unter Zugabe von Zucker, sowie eventuell unter Zugabe von Säuerungsmitteln, Stärkesirup, Geliermitteln, Konservierungsstoffen, Antischäumungsmitteln, aromatisierenden und veredelnden Zutaten, Askorbinsäure und anderen. Die Produkte können geliert (fest) oder nicht geliert (weich), dickflüssig, streichfähig oder passiert sein, geeugnet zum Dosieren mit Spritztülle. Es werden auch Füllungen mit ganzen Fruchtstücken angeboten.
Für diese Produkte werden keine genetisch veränderten Rohstoffe verwendet.
4. Eigenschaften des Fertigprodukts:
- Zuckergehalt :
- für die Marmeladen mindestens 57%;
- für Füllungen mit niedrigem Zuckergehalt von 28 - 55%;
- für Füllungen mit hohem Zuckergehalt von 55 -72%;
- für Pflaumenmus mindestens 54%.
- Zusammensetzung: ganze Früchte oder/und Fruchtmus, Zucker, Säureregulator –Zitronensäure, Konservierungsstoff– Kaliumsorbat , Pektin, Verdickungsmittel, eventuell andere Zutaten.
- Farbe: arttypisch nach verwendeter Fruchtsorte.
- Geschmack und Geruch: typisch, ohne Fremdgeschmack.
- Konsistenz : fest, lässt sich schneiden, aber dabei streichfähig, dickflüssig oder locker.
- Aussehen: eine glatte, streichfähige Masse, eventuell mit sichtbaren Fruchtstücken.
- Gehalt an Konservierungsstoff: höchstens 0,1% – berechnet als Sorbinsäure.
- Auftreten von Fermentierung und Schimmelbildung: unzulässig.
- Überreste von Schwermetallen und Anforderungen bezüglich mikrobiologischer Reinheit gemäß den gegenwärtig geltenden Rechtsvorschriften.
4. Verpackungsart: Gläser, Eimer, Fässer oder Edelstahlcontainer mit unterschiedlichem Fassungsvermögen.
5. Lagerbedingungen. Bei Temperaturen von 0-18ºC und einer relativen Feuchtigkeit von ca. 75%. Die Haltbarkeit beträgt ab Herstellung:
- 4 Monate für Füllungen mit niedrigem Zuckergehalt,
- 6 Monate für Marmeladen und Füllungen mit hohem Zuckergehalt in nicht hermetisch verschlossenen Verpackungen,
- 10 Monate für Marmeladen in hermetisch verschlossenen Verpackungen,
- 12 Monate für Mus in hermetisch verschlossenen Verpackungen.
6. Bestimmt für alle Verbrauchergruppen (mit Einschränkungen bei Diäten).
7. Verwendung: als Bestandteil, Geschmackskomponente, Dekoration, Zutat zu Kuchen, Plätzchen, Lebkuchen, Desserts, Eis, Konditoreiwaren und anderen Gastronomieprodukten. Dosierung nach Bedarf und eigenem Ermessen.